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   LSG Sachsen, 26.07.2006 - L 1 KA 3/06   

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https://dejure.org/2006,19697
LSG Sachsen, 26.07.2006 - L 1 KA 3/06 (https://dejure.org/2006,19697)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26.07.2006 - L 1 KA 3/06 (https://dejure.org/2006,19697)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26. Juli 2006 - L 1 KA 3/06 (https://dejure.org/2006,19697)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückerstattungüberzahlter Gesamtvergütungen; Bindungswirkung der Vereinbarung über die Honorierung vertragsärztlicher Leistungen für das Jahr 2002; Einheitliche Kopfpauschale bei den Erstreckungskrankenkassen durch die Regelung in § 2 Abs. 1 S. 4 - 6 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R

    Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.07.2006 - L 1 KA 3/06
    Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Rückerstattung überzahlter Gesamtvergütungen gegen die Beklagte (zu derartigen Erstattungsansprüchen: BSG, Urteil vom 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R - SozR 4-2500 § 83 Nr. 2 Rn. 30).

    Jedoch hat das BSG entschieden, dass, ebenso wie im Honorarrechtsstreit zwischen Vertragsarzt und KÄV dort Vereinbarungen über die Höhe der Gesamtvergütung nicht zu überprüfen sind (BSG, Urteil vom 31.08.2005 - B 6 KA 6/04 R - BSGE 95, 86 = SozR 4 2500 § 85 Nr. 21), hier eine Krankenkasse im Rechtsstreit mit der KÄV eine gerichtliche Überprüfung der auf sie entfallenden Gesamtvergütung nicht erreichen kann (BSG, Urteil vom 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R - SozR 4-2500 § 83 Nr. 2).

    Die ausschließliche Vertragsabschlusskompetenz des Landesverbandes könnte aber unterlaufen werden, wenn die einzelne Krankenkasse zwar die Gesamtvergütung nicht selbst vereinbaren, den Vertragsschluss des Landesverbandes aber nachträglich zur Überprüfung stellen könnte (BSG, Urteil vom 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R - SozR 4-2500 § 83 Nr. 2 Rn. 17 ff.).

    Vielmehr könnten nur qualifizierte Rechtsverstöße in Gesamtverträgen deren Nichtigkeit zur Folge haben, etwa, wenn zwingende Rechtsnormen bestehen, die einer vertraglichen Gestaltung nicht zugänglich sind, oder wenn ein bestimmtes Ziel nicht durch einen Vertragsschluss erreicht werden darf (BSG, Urteil vom 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R - SozR 4-2500 § 83 Nr. 2 Rn. 24).

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.07.2006 - L 1 KA 3/06
    Auch geht das BSG davon aus, dass für Normsetzungsverfahren, selbst wenn diese in einen Normenvertrag münden, der Amtsermittlungsgrundsatz des § 20 SGB X nicht gilt (BSG, Urteil vom 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R - BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils Rn. 76 mit Rn. 44); dies setzt aber voraus, dass Normenverträge nicht öffentlich-rechtliche Verträge im Sinne des § 53 SGB X sind, da andernfalls die auf den Abschluss von Normenverträgen gerichtete Tätigkeit der beteiligten Behörden unter den Begriff des Verwaltungsverfahrens im Sinne des § 8 SGB X fiele.
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen -

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.07.2006 - L 1 KA 3/06
    Zwar wird den Entscheidungen der Schiedsämter Verwaltungsaktscharakter zugesprochen (siehe nur BSG, Urteil vom 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R - BSGE 91, 153 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 3 jeweils Rn. 10) - dies gilt jedoch allein im Verhältnis zu den Vertragsparteien, nicht aber gegenüber Dritten, die den normativen Regelungen unterworfen sind, welche durch den Schiedsspruch als Inhalt eines Gesamtvertrages festgesetzt wurden (vgl. BSG, Urteil vom 11.09.2002 - B 6 KA 34/01 R - BSGE 90, 61, 62 f. = SozR 3-2500 § 87 Nr. 35).
  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 6/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarrechtsstreit - keine Überprüfung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.07.2006 - L 1 KA 3/06
    Jedoch hat das BSG entschieden, dass, ebenso wie im Honorarrechtsstreit zwischen Vertragsarzt und KÄV dort Vereinbarungen über die Höhe der Gesamtvergütung nicht zu überprüfen sind (BSG, Urteil vom 31.08.2005 - B 6 KA 6/04 R - BSGE 95, 86 = SozR 4 2500 § 85 Nr. 21), hier eine Krankenkasse im Rechtsstreit mit der KÄV eine gerichtliche Überprüfung der auf sie entfallenden Gesamtvergütung nicht erreichen kann (BSG, Urteil vom 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R - SozR 4-2500 § 83 Nr. 2).
  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 34/01 R

    Beteiligtenfähigkeit des Bewertungsausschusses - Klage auf Änderung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.07.2006 - L 1 KA 3/06
    Zwar wird den Entscheidungen der Schiedsämter Verwaltungsaktscharakter zugesprochen (siehe nur BSG, Urteil vom 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R - BSGE 91, 153 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 3 jeweils Rn. 10) - dies gilt jedoch allein im Verhältnis zu den Vertragsparteien, nicht aber gegenüber Dritten, die den normativen Regelungen unterworfen sind, welche durch den Schiedsspruch als Inhalt eines Gesamtvertrages festgesetzt wurden (vgl. BSG, Urteil vom 11.09.2002 - B 6 KA 34/01 R - BSGE 90, 61, 62 f. = SozR 3-2500 § 87 Nr. 35).
  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 34/98 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - EDV-Abrechnung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.07.2006 - L 1 KA 3/06
    Bezeichnenderweise hat das BSG in seiner Rechtsprechung zur ausnahmsweisen Zulässigkeit einer Normenkontrolle im Wege einer Feststellungsklage ein konkretes Rechtsverhältnis im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht bereits in der abstrakt-generellen Wirkung von Rechtsnormen erblickt (siehe nur BSG, Urteil vom 25.8.1999 - B 6 KA 34/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 32 S. 244 f. m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.09.2007 - L 5 KA 5161/06

    Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen

    Im Urteil vom 28.9.2005 (a. a. O.) hat das BSG hierzu dargelegt, der Gesamtvertrag sei ungeachtet seiner (auch) normativen Wirkung gegenüber am Vertragsschluss nicht beteiligten Dritten ein öffentlich-rechtlicher Vertrag i. S. der §§ 53 ff SGB X (kritisch insoweit LSG Sachsen, Urt. v. 26.7.2006, - L 1 KA 3/06 - Rdnr. 27) und könne als koordinationsrechtlicher öffentlich-rechtlicher Vertrag (§ 53 Abs. 1 Satz 1 SGB X) nach § 58 Abs. 1 SGB X nichtig sein, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des BGB ergibt.

    Weitere (materielle) Regelungsgehalte enthält die Vorschrift nicht (vgl. auch LSG Sachsen, Urt. v. 26.7.2006, - L 1 KA 3/06 - Rdnr. 36 zu § 83 Abs. 1 Satz 1 SGB V).

    Die gesetzliche Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verhältnisse des Jahres 2001 schließt all deren Implikationen ein (vgl. etwa LSG Sachsen, Urt. 26.7.2006, - L 1 KA 3/06 - hinsichtlich des Ausgangsbetrags bei Erstreckungskassen, Art. 2 § 1 Abs. 2, § 2 WOPG), auch diejenigen, die aus zur - "geltenden" im Sinne von tatsächlich praktizierten bzw. vereinbarten - Gesamtvergütung 2001 führenden und ihrer Ermittlung vorausliegenden "Kassenbesonderheiten" folgen, wie hier die im Jahr 2001 am Kassensitz der Beklagten in Schleswig-Holstein praktizierte Einbeziehung der psychotherapeutischen Leistungen in die Kopfpauschale.

    Materielle Vorgaben zur Bestimmung der Gesamtvergütung enthält auch diese Vorschrift nicht (so auch LSG Sachsen, Urt. v. 26.7.2006, - L 1 KA 3/06 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.09.2007 - L 5 KA 5139/06

    Gesetz zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und

    Weitere (materielle) Regelungsgehalte enthält die Vorschrift nicht (vgl. auch LSG Sachsen, Urt. v. 26.7.2006, - L 1 KA 3/06 - Rdnr. 36 zu § 83 Abs. 1 Satz 1 SGB V).

    Materielle Vorgaben zur Bestimmung der Gesamtvergütung enthält auch diese Vorschrift nicht (so auch LSG Sachsen, Urt. v. 26.7.2006, - L 1 KA 3/06 -).

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